Zugangsvoraussetzungen
Zulassung
Die Zulassung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Eine örtliche Zulassungsbeschränkung besteht zurzeit für folgende Fächer: Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung, Lernbereich II - Mathematische Grundbildung, Lernbereich III - Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) und Englisch. Alle weiteren Fächer sind nach aktuellem Stand zulassungsfrei (jedoch ggf. mit Eignungsprüfung). Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bewerbung
Die Bewerbung ist online an den Bereich Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen zu richten: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite_onlinebewerbung.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung für das Wintersemester 2022/23 bis voraussichtlich 15.07.2022 bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Für die verpflichtenden Bereiche Bildungswissenschaften und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) müssen Sie sich nicht extra bewerben.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf dem Informationsblatt des Studiensekretariats.
Bewerbungsfristen: 15.06.2022 bis 15.07.2022 für das Wintersemester 2022/23
Die Einschreibung erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheids bzw. für zulassungsfreie Fächer (mit bestandener Eignungsprüfung für die Fächer Sport, Kunst und Musik) während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Für alle Lehramtsstudiengänge ist die Teilnahme am Online-Self-Assessment (SkaLa®) des Zentrums für Lehrkräftebildung Einschreibungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zu dem Assessment (SkaLa®) erhalten Sie hier.
Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Sport und Kunst sowie Musik (nur an der Folkwang Universität der Künste studierbar) ist abhängig vom Nachweis der besonderen Eignung für diese Fächer.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport und zur Anerkennung externer Prüfungen finden Sie hier. Aktuelle Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport finden Sie hier. Es gelten die Regelungen aus der CEHVO. Die Anmeldung findet ausschließlich online (hier) vom 02.05.2022 bis zum 03.06.2022 statt. Der Prüfungstermin ist der 24. Juni 2022.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Kunst erhalten Sie hier. Termine zur Mappenberatung für das Jahr 2022 finden Sie hier. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wird dieses Jahr keine physische Mappenabgabe und Mappendurchsicht stattfinden. Das Bewerbungsverfahren vollzieht sich für das Wintersemester 2022/23 in folgenden Schritten: Sie reichen bis zum 14. April 2022 Ihre schriftlichen/analogen Bewerbungsunterlagen postalisch ein. Bis zum 01. Mai 2022 reichen Sie bitte Ihre digitale Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen ein. Der digitalen Bewerbung muss außerdem ein Erläuterungsvideo beigefügt sein. Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Musik erhalten Sie an der Folkwang Universität der Künste. Die Eignungsprüfung im Fach Musik für das Wintersemester 2022/23 wird in einem zweistufigen Verfahren stattfinden. Alle Informationen dazu finden Sie hier oder kompakt hier (Seite 9). Die Eignungsprüfungen für das Wintersemester 2022/23 werden vom 30.05.2022 - 03.06.2022 stattfinden. Die Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung endet am 15. März 2022.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
sowie
Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung)
- Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
- Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
- Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Studierende des Unterrichtsfaches Englisch haben folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:
Anforderungen
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Nachweis
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Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GeR*,
z.B.: Englisch bis zum Abitur
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Zugangsvoraussetzung zur
Einschreibung in den Bachelor
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Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf A2-Niveau des GeR*
Ausnahme: Die Erstsprache ist nicht Deutsch und die Hochschulzugangsberechtigung wurde in deutscher Sprache erworben.
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Nachweis bis Ende des
4. Fachsemesters im Bachelor
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Assessment Test zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
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nur diagnostische Funktion
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Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für das Studium einer modernen Fremdsprache (Englisch) ist ein mindestens 3-monatiger Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird, verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2016). Näheres regelt die Fachprüfungsordnung.