Zugangsvoraussetzungen
Zulassung
Die Zulassung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Eine örtliche Zulassungsbeschränkung besteht zurzeit für folgende Fächer: Biologie, Deutsch, Englisch, Geschichte (nur für das 1. Fachsemester), Mathematik, Praktische Philosophie (nur für das 1. Fachsemester) und Sozialwissenschaften. Alle weiteren Fächer sind nach aktuellem Stand zulassungsfrei (jedoch ggf. mit Eignungsprüfung).Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bewerbung
Die Bewerbung ist online an den Bereich Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen zu richten: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite_onlinebewerbung
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Für die verpflichtenden Bereiche Bildungswissenschaften und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) müssen Sie sich nicht extra bewerben.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des Studierendensekretariats.
Bewerbungsschluss: voraussichtlich bis zum 31.07.2021 für das Wintersemester 2021/22
Die Einschreibung erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheids bzw. für zulassungsfreie Fächer (mit bestandener Eignungsprüfung für die Fächer Sport, Kunst und Musik) während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Für alle Lehramtsstudiengänge ist die Teilnahme am Online-Self-Assessment (Skala®) des Zentrums für Lehrerbildung Einschreibungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zu den Assessments (SkaLa®) erhalten Sie hier.
Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Sport, Kunst und Musik ist abhängig vom Nachweis der besonderen Eignung für diese Fächer.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport und zur Anerkennung externer Prüfungen finden Sie hier. Aktuelle Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport finden Sie hier. Es gelten die Regelungen aus der CEHVO. Die Anmeldung findet ausschließlich online (hier) statt.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Kunst erhalten Sie hier. Der Ablauf der Mappenabgabe im Jahr 2021 ist hier nachzulesen.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Musik erhalten Sie an der Folkwang Universität der Künste. Die Eignungsprüfung im Fach Musik für das Wintersemester 2021/22 wird in einem zweistufigen Verfahren stattfinden. Alle Informationen dazu finden Sie hier oder kompakt hier (Seite 9).
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
sowie
Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Weitere Sprachkenntnisse
Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch Hochschulberechtigung)
- Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
- Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
- Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Für die Unterrichtsfächer Englisch und Türkisch sind zudem folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:
Fach
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Anforderungen
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Nachweis
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Englisch
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Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GeR,
z.B.: Englisch bis zum Abitur
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Zugangsvoraussetzung zur Einschreibung in den Bachelor
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Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf
A2-Niveau des GeR
Ausnahme: Die Erstsprache ist nicht Deutsch und die Hochschulzugangsberechtigung wurde in deutscher Sprache erworben.
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Nachweis bis Ende des
4. Fachsemesters im Bachelor
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Assessment Test zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
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nur diagnostische Funktion
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Türkisch
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Türkischkenntnisse auf B2-Niveau des GeR; (weitere Infos hier)
Für das WiSe 20/21: Der Nachweis kann bis zum 31.03.2021 nachgeholt werden, d.h., eine Einschreibung in das Studienfach kann zunächst ohne Nachweis erfolgen. Siehe auch unter "Aktuelles" aus dem Institut für Turkistik, Beitrag vom 06.07.2020.
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Zugangsvoraussetzung zur Einschreibung in den Bachelor
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Zudem sind für Studierende des Faches Katholische Religionslehre Kenntnisse in Latein, Hebräisch und Griechisch bis zur Einschreibung in den Master nachzuweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der FPO.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für das Studium einer modernen Fremdsprache (Englisch und Türkisch) ist ein mindestens 3-monatiger Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird, verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009, Fassung 2016). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert, ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen.