Forschung und Struktur
IFORES-Infrastrukturfonds
Zur Stärkung und Förderung der forschungsrelevanten Infrastruktur der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen hat das Dekanat am 01.01.2023 den IFORES-Infrastrukturfonds mit einem Fördervolumen von rund 1 Mio. Euro p.a. eingerichtet. Er bietet den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit, die Finanzierung von Neu- und Ersatzbeschaffung sowie der Reparatur von Geräten und die Kostenübernahme von Wartungsverträgen zu beantragen. Die Forschenden sollen zusätzlich durch die finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung von forschungsrelevantem Personal gefördert werden. Das Ziel ist es, insbesondere junge Forschende beim Einstieg in und Ausbau einer exzellenten Forschung durch die Erweiterung von forschungsrelevanter Infrastruktur zu unterstützen.
Richtlinien und Antragstellung
Antragsteller:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen sowie des ZMB sind, können einen Antrag auf Förderung für Neu- und Ersatzbeschaffung von Geräten, Wartungsverträgen und Personal stellen.
Antragstellung und Fristen:
Die Antragstellung erfolgt über die im Intranet hinterlegten Antragsformblätter für Geräte (roXtra-ID 325 881) und Personal (roXtra-ID 325 882). Die ebenfalls in roXtra hinterlegten Rahmenbedingungen des IFORES-Infrastrukturfonds (roXtra-ID 325875) regeln die Voraussetzungen der Antragsstellung und die aktuellen Entscheidungsmodalitäten zur Förderung. Anträge können grundsätzlich jederzeit an den Prodekan für Finanzen und Wissenschaftsstruktur (Dekanat-Finanzen-Struktur@uk-essen.de) eingereicht werden. Die genauen Fristen zur Antragseinreichung vor der nächsten Bewilligungsrunde erfahren Sie von den u.g. Ansprechpartnerinnen.
Förderumfang und -dauer:
Neu- und Ersatzbeschaffung sowie Reparatur von Geräten und Wartungsverträgen
Die Mittel des IFORES-Infrastrukturfonds können unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen ausschließlich für Geräteinvestitionen zur FuL-Laborausstattung verwendet werden. Pro Gerät kann bei einem Eigenanteil von mindestens 10 % eine Fördersumme von bis zu 200.000€ zur Verfügung gestellt werden. Die vom Lieferanten zugesagte Lieferung der Geräte innerhalb von drei Monaten nach Antragsgenehmigung - bei Antragsgenehmigungen im 4. Quartal spätestens bis 15.12. des Antragsjahres – stellt die Voraussetzung zur Förderung dar.
Einstellung von FuL-Personal
Die Laufzeit der Förderung von infrastrukturrelevantem Personal ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Die Einstellung des beantragten Personals sollte innerhalb von sechs Monaten nach Antragsgenehmigung erfolgen. Antragsfähig sind Stellen im ärztlichen, wissenschaftlichen- und nichtwissenschaftlichen Dienst sowie für studentische und wissenschaftlichen Hilfskräfte. Personalstellen, die aus Mitteln des IFORES-Infrastrukturfonds der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen finanziert werden, dürfen ausschließlich zur Unterstützung der forschungsrelevanten Infrastruktur, jedoch nicht zur Krankenversorgung, eingesetzt werden.
Begutachtung:
Die interne Begutachtung der Anträge erfolgt durch die Kommission für Planung und Finanzen, welche eine Empfehlung zur Förderung oder Nichtförderung an die Fakultätsratssitzung der Medizinischen Fakultät ausspricht, die wiederum eine Beschlussempfehlung an die Dekanatssitzung zur letztendlichen Beschlussfassung formuliert. Das Begutachtungsverfahren erfolgt i.d.R. einmal pro Quartal.
Entscheidungsmodalitäten:
Die Anträge werden in einem kompetitiven Verfahren begutachtet, wobei der Fokus auf der Eignung des beantragten Gerätes oder Personals zum Ausbau der forschungsrelevanten Infrastruktur an der Medizinischen Fakultät liegt. Die detaillierten Entscheidungsmodalitäten werden in den jeweils gültigen Rahmenbedingungen des IFORES-Infrastrukturfonds (roXtra-ID 325 875) geregelt.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Dr. Gabriele Schettgen
Referentin für Finanzen
Tel.: +49 (0) 201-723-1662
gabriele.schettgen@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 5
Dr. Daria Dubičanac
Referentin für Wissenschaftsstruktur
zur Zeit in Elternzeit
Tel.: +49 (0) 201-723-2449
daria.dubicanac@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 21
Tabea Massoth, M. Sc.
Sachbearbeitung Wissenschaftsstruktur
Tel.: +49 (0) 201-723-86545
tabea.massoth@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 21