Forschung und Struktur

IFORES-Infrastrukturfonds

Zur Stärkung und Förderung der forschungsrelevanten Infrastruktur der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen hat das Dekanat erneut den IFORES-Infrastrukturfonds mit einem Fördervolumen von € 700.000 für das Jahr 2024 eingerichtet. Er bietet den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit, die Finanzierung von Neu- und Ersatzbeschaffung von Geräten zu beantragen. Das Ziel ist es, insbesondere junge Forschende beim Einstieg in und Ausbau einer exzellenten Forschung durch die Erweiterung von forschungsrelevanter Infrastruktur zu unterstützen.

Richtlinien und Antragstellung

Antragsteller:

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen sowie des ZMB sind, können einen Antrag auf Förderung für Neu- und Ersatzbeschaffung von Geräten stellen.

 

Antragstellung und Fristen: 

Die Antragstellung erfolgt über die im Intranet hinterlegten Antragsformblätter für Geräte (roXtra-ID 353 354). Die ebenfalls in roXtra hinterlegten Rahmenbedingungen des IFORES-Infrastrukturfonds (roXtra-ID 325 875) regeln die Voraussetzungen der Antragsstellung und die aktuellen Entscheidungsmodalitäten zur Förderung. Anträge können grundsätzlich jederzeit an den Prodekan für Finanzen und Wissenschaftsstruktur (Dekanat-Finanzen-Struktur@uk-essen.de) eingereicht werden. Die genauen Fristen zur Antragseinreichung vor der nächsten Bewilligungsrunde erfahren Sie von den u.g. Ansprechpartnerinnen.

 

Förderumfang und -dauer:

Neu- und Ersatzbeschaffung von Geräten

Die Mittel des IFORES-Infrastrukturfonds können unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen ausschließlich für Geräteinvestitionen zur FuL-Laborausstattung verwendet werden. Pro Gerät kann bei einem Eigenanteil von mindestens 10 % eine Fördersumme von bis zu 200.000€ zur Verfügung gestellt werden. Die vom Lieferanten zugesagte Lieferung der Geräte innerhalb von drei Monaten nach Antragsgenehmigung sowie die Bezahlung des Gerätes bis spätestens 31.12.2024 stellt die Voraussetzung zur Förderung dar.

 

Begutachtung:

Die interne Begutachtung der Anträge erfolgt durch die Kommission für Planung und Finanzen, welche eine Empfehlung zur Förderung oder Nichtförderung an die Fakultätsratssitzung der Medizinischen Fakultät ausspricht, die wiederum eine Beschlussempfehlung an die Dekanatssitzung zur letztendlichen Beschlussfassung formuliert.

 

Entscheidungsmodalitäten:

Die Anträge werden in einem kompetitiven Verfahren begutachtet, wobei der Fokus auf der Eignung des beantragten Gerätes oder Personals zum Ausbau der forschungsrelevanten Infrastruktur an der Medizinischen Fakultät liegt. Die detaillierten Entscheidungsmodalitäten werden in den jeweils gültigen Rahmenbedingungen des IFORES-Infrastrukturfonds (roXtra-ID 325 875) geregelt.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Dr. Gabriele Schettgen
Referentin für Finanzen
Tel.: +49 (0) 201-723-1662
gabriele.schettgen@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 5

Dr. Daria Dubičanac
Referentin für Wissenschaftsstruktur

zur Zeit in Elternzeit
Tel.: +49 (0) 201-723-2449
daria.dubicanac@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 21

Tabea Massoth, M. Sc.
Sachbearbeitung Wissenschaftsstruktur

Tel.: +49 (0) 201-723-86545
tabea.massoth@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 21