Einführung:

Jede Lehrveranstaltung wird am Ende des Semesters durch eine Prüfung abgeschlossen. Der Prüfungszeitraum liegt dabei, zumindest bei Klausuren, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit. Jede Prüfung wird unabhängig von der Lehrveranstaltung mindestens einmal pro Semester angeboten. Die genauen Termine der Prüfungen werden vom Prüfungsamt festgelegt und veröffentlicht.

Welche Prüfungen für das Wirtschaftsingenieurstudium an der Universität Duisburg-Essen zu absolvieren sind, steht in der entsprechenden Prüfungsordnung des Studiengangs . Es ist darüber hinaus aber gute universitäre Sitte, dass die Studierenden sich auch außerhalb des Pflichtbereiches in Themengebieten ihres Interesses prüfen lassen können. Bei jeder Prüfung sind nur maximal drei Versuche zum Bestehen zulässig, wobei jedoch eine bestandene Prüfung nicht wiederholt werden darf.

Alle Details zum Thema Prüfungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.

 

Prüfungsformen:

Prüfungen können

  1. als mündliche Prüfungen oder
  2. schriftlich als Klausurarbeiten, Hausarbeiten, Protokolle oder
  3. als Vorträge oder
  4. als mündliche Referate oder
  5. als Kombination der Prüfungsformen 1. – 4.

erbracht werden.

Die Studierenden werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen im jeweiligen Kurs über die für sie geltende Prüfungsform und den zeitlichen Umfang der Prüfung in Kenntnis gesetzt. Prüfungsform und zeitlicher Umfang werden von der Prüferin oder dem Prüfer für alle Studierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung einheitlich bestimmt.

Zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit und das zugehörige Kolloquium müssen Bachlorstudierende des Wirtschaftsingenieurwesens im Laufe des betriebswirtschaftlichen Pflichtteils ihres Studiums (spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit) in einer BWL-Veranstaltung eine sog. BWL-Mini-Hausarbeit schreiben und diese präsentieren, sowie sich dazu einer anschließenden Diskussion stellen. Die BWL-Minihausarbeit ersetzt die Klausur als Prüfungsform in dieser Veranstaltung.

 

Prüfungsanmeldung und -termine:

Die Anmeldung zu den Prüfungen kann von den Studierenden während der Anmeldezeit online im LSF-System (evtl. Ausnahmen für Masterstudierende und bei Zusatzfächern) durchgeführt werden. Seit dem Wintersemester 2010/11 liegt die Anmeldephase für Prüfungen i.d.R. immer in der 5. und 6. Vorlesungswoche eines Semesters.

Bei der Planung der Prüfungstermine wird darauf geachtet, dass innerhalb eines Fachsemesters für Pflichtklausuren terminliche Überschneidungsfreiheit gegeben ist sowie für die Nachschreibetermine der Pflichtfächer des jeweils vorhergehenden Semesters. Sollten bei Pflichtveranstaltungen Ihres aktuellen Regelstudienplansemesters dennoch Kollisionen auftreten, sind auf Nachfrage bei den Studiengangsverantwortlichen terminliche Sonderregelungen möglich.

Für Klausuren im Wahlpflichtbereich wird ebenfalls versucht Überschneidungsfreiheit umzusetzen, was jedoch aufgrund der großen Anzahl an angebotenen Veranstaltungen (und Wahlmöglichkeiten) und unter Beachtung von deren Wechselwirkungen mit den grundständigen Studiengängen (z.B. Maschinenbau, Elektrotechnik oder BWL) nicht immer erfolgen kann. (Dies grundsätzlich zu gewährleisten würde zwangsweise eine drastische Einschränkung Ihrer Wahlmöglichkeiten zur Folge haben).

Für sich überschneidende Pflichtklausuren aus weit auseinanderliegenden Semesterzahlen nach Regelstudienplan (bspw. 1 und 7. Fachsemester) werden solche Regelungen aus Gründen des hohen Zusatzaufwands für Planung und Durchführung sowie die geringe Annahme solcher Kulanzlösungen durch die Studierenden in der Vergangenheit, grundsätzlich nicht mehr angeboten.
 

 

Bachelor-/Master-Arbeit:

Die Bachelor- und Master-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung im jeweiligen Programm Wirtschaftsingenieurwesen abschließt. Sie soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich des Wirtschaftsingenieurwesens selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Das Thema der Arbeit kann von den Studierenden vorgeschlagen werden, wird jedoch schließlich von dem/der Prüfer/in festgelgt.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 3 Monate und der Umfang sollte 50 Seiten nicht überschreiten.

Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt 6 Monate und der Umfang sollte zwischen 50 bis 80 Seiten liegen.

Im Anschluss an die Arbeit findet ein Kolloquium über das Thema der Arbeit und deren Ergebnisse statt. Es ergänzt die jeweilige Arbeit und wird in die Bewertung mit einbezogen.

Häufig gestellte Fragen zu Abschlussarbeiten beantwortet die FAQ.
Alle Details der Regelungen zum Thema Abschlussarbeiten finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.