Career Kickstart - FAQ

Muss es ein völlig neues Projekt sein, oder müssen Vordaten vorliegen?

Es müssen keine Vordaten vorliegen. Allerdings sollte das Projekt als solches noch nicht begonnen worden sein.
 

Müssen Antragstellende über einen entfristeten Arbeitsvertrag verfügen?

Nein, jedoch muss die Vertragslaufzeit der Antragstellenden mit befristeten Verträgen, mind. 15 Monate ab dem Tag der Einreichungsfrist von Career Kickstart betragen. Dargestellt werden kann dies durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag oder eine Zusicherung des Instituts-/Klinikleiters.
 

Muss im Anschluss zwingend ein DFG Antrag gestellt werden?

Nein, es kann auch ein Antrag bei anderen Fördereinrichtung gestellt werden.
 

Gibt es eine Altersbegrenzung?

Nein, es werden allerdings die DFG-Kriterien für Early Career Researcher (ECR) angewendet: Antragsberechtigt sind damit alle Forschenden bis W1-Professur, deren Promotion zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht länger als 8 Jahre zurückliegt; Erziehungszeiten: Mütter max. 2 Kinder à 2 Jahre werden angerechnet; Väter: max. 2 Kinder á 1 Jahr werden angerechnet, wenn Elternzeit genommen wurde; Pflegezeiten mit können ebenfalls angerechnet werden.
 
Stichtag für die Berechnung des akademischen Alters nach den ECR-Kriterien ist die Deadline der jeweiligen Ausschreibung.
 

Wie wird das akademische Alter berechnet, wenn man mehr als eine abgeschlossene Promotion hat (z.B. Dr. med. und Dr. rer. nat.)?

Bei der Berechnung der Antragsfähigkeit wird stets das Datum der ersten Promotion zugrunde gelegt.
 

Sollen Betreuungszeiten für Kinder und/oder Angehörige angegeben werden?

Bitte nutzen Sie hierzu das entsprechende Feld im Antragsformular. Entsprechende Zeiten werden bei der Bewertung der akademischen Leistung sowohl in Career Kickstart als auch i.d.R. bei externen Fördermittelgebern berücksichtigt.
 
 

Welche Personalkostensätze sollen für die Berechnung herangezogen werden?

Es sollten die tatsächlich anfallenden Kosten beantragt werden. Diese können mit dem Tool „KalkÖD“ (https://uni-due.kalkoed.de/, nur aus dem UK Essen / UDE Netz zu erreichen) berechnet werden. Bei Personal, das zur Antragstellung noch nicht benannt ist, ist maximal die Erfahrungsstufe 2 anzusetzen.
 

Bin ich antragsberechtigt, wenn ich bereits Drittmittel (intern wie extern) eingeworben habe?

Da das Förderformat gezielt den Weg in die erste eigene Projektförderung ebnen soll, sollen AntragstellerInnen in der Vergangenheit nicht mehr als 50.000 € Projektmittel in Summe eingeworben haben. Weiterhin dürfen AntragstellerInnen keine Personenförderung zum Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe eingeworben haben (Bsp.: DFG Emmy Noether, UMEA Advanced, ERC Starter usw.) Die Förderung der eigenen Stelle wie BIOME-PEP oder das DFG Walter-Benjamin Programm sind unschädlich.
 

Sind Kooperationsprojekte möglich?

Ja. Voraussetzung dafür ist, dass alle Antragstellenden die Antragskriterien erfüllen. Die maximale Fördersumme bleibt bei max. 50.000€ pro Antrag, unabhängig von der Zahl der Antragstellenden.
 

Was ist, wenn zur Antragseinreichung noch nicht alle Genehmigungen (z.B. Tierversuchsantrag/Ethikantrag) vorliegen?

Dies ist im entsprechenden Anhang zu erläutern. Sollten Genehmigungen für die Durchführung des Projekts notwendig sein, wird eine mögliche Bewilligung unter Vorbehalt ausgesprochen. Die Förderlaufzeit von max. 12 Monaten beginnt mit dem Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.

 Bis wann sind die Anträge einzureichen?

Die Anträge können zum jeweils bekannten Datum bis 23:59 Uhr eingereicht werden (z.B. 01.10.25 bis 23:59 Uhr).