Laptops für Studierende

Das Rektorat hat zur Unterstützung der Studierenden bei der digitalen Lehre Sondermittel bereitgestellt, um ihnen bei Bedarf Laptops zur Verfügung zu stellen. Damit soll gewährleistet werden, dass auch die Studierenden, die nicht über eigene Hardware verfügen, an den digitalen Lehrangeboten teilnehmen können. Nach erfolgreicher Bedarfsprüfung durch den AStA ist die Ausleihe dieser Laptops immer nur für ein Semester möglich.

 

Die Laptops sind mit Windows 10 ausgestattet.

 

Weitere Software müssen Sie selbst installieren.

Antragsstellung/Bedarfsprüfung

Voraussetzung für die Ausleihe eines Laptops ist eine Bedarfsprüfung durch das Referat für Sozialpolitik des AStA. Detaillierte Informationen dazu finden und erhalten Sie nur beim AStA auf der Seite: Referat für Sozialpolitik – AStA Duisburg Essen (asta-due.org).

Bei allen Fragen zur Antragsstellung/Bedarfsprüfung wenden Sie sich bitte per E-Mail unter oeffentlichkeit@asta-due.org an den AStA.

Nach erfolgreicher Bedarfsprüfung erhalten Sie vom AStA per E-Mail eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung erhalten Sie die Berechtigung zur Ausleihe eines Laptops für nur ein Semester!

entweder

  • Wintersemester: 01. Oktober – 31. März

oder

  • Sommersemester: 1. April – 30. September

Ausleihe

Sobald Sie die Bescheinigung zur Ausleihe eines Laptops vom AStA erhalten haben, schicken Sie diese per E-Mail an die Servicezentrale des ZIM, bei der Sie den Laptop abholen wollen:

Campus Duisburg

zim-geraeteausleihe-du@uni-due.de

Campus Essen

mediapool-e@uni-due.de


Nach Prüfung der Bescheinigung melden wir uns dann zur genauen Terminabsprache, zur Abholung des Laptops, bei Ihnen.
Zur Abholung des Laptops müssen Sie folgende Ausweise vorlegen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Studierendenausweis
  • Weitere Unterlagen (wird vor Ort ausgefüllt): Formular