Gastzugang zum Internet

Gäste von Einrichtungen, die an eduroam teilnehmen

 

Mitglieder von an eduroam teilnehmenden Einrichtungen haben die Möglichkeit, an der UDE einen WLAN Zugang zu nutzen, ohne dass zusätzliche Anmeldungen oder Benutzerberechtigungen nötig sind. Sie benötigen nur die Unikennung ihrer Einrichtung. Die meisten Hochschulen nehmen an eduroam teil.

eduroam ist eine europäische Initiative, die Studierenden und Mitarbeiter/innen einer Hochschule beim Aufenthalt an einer anderen teilnehmenden Hochschule/Organisation ermöglicht, (z.B. während einer Tagung) einen sicheren und einfachen Netzzugang über WLAN zu erhalten.

Gäste, die an einer Tagung/Veranstaltung an der UDE teilnehmen

Für Gäste, die an einer Tagung/Veranstaltung an der UDE teilnehmen, können Mitarbeiter:innen der Hochschule über das Selfcareportal temporäre Kennungen für die WLAN-Nutzung beantragen. Die Kennungen sind nur zwei Wochen lang gültig und können durch die/den Ausstellenden verlängert werden. Das WLAN kann dann über eduroam genutzt werden. Die Kennungen sind ausschließlich für den Zugriff auf das WLAN (eduroam) geeignet.

Gäste mit längerem Aufenthalt

Personen, die in den Fakultäten und anderen Einrichtungen der Hochschule als Gäste oder Partner aktiv sind, ohne dass sie im Studierendensekretariat oder in der Personalverwaltung registriert sind, können eine Unikennung erhalten, indem Sie einen Antrag auf eine Unikennung stellen. Diese kann mehrere Monate gültig bleiben und verlängert werden.

Die Unikennung, die daraufhin eingerichtet wird, berechtigt zur Nutzung öffentlicher PC-Pools und zur Einwahl in das WLAN. Besondere Berechtigungen, die aus rechtlichen Gründen nur regulären Mitgliedern der Universität gewährt werden können, sind mit den Kennungen aber nicht verbunden. Eine E-Mailadresse kann auf Wunsch eingerichtet werden.