Endbutzervereinbarung für die Überlassung von Software

Lizenzbedingungen

Der Endbenutzer erkennt die folgenden Lizenzbedingungen an:

Es gelten die Lizenzbedingungen der Programmherstellers. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Die Programme sind urheberrechtlich geschützt. Unberechtigte Installation, Nutzung oder Weitergabe der Software ist strafbar und berechtigt den Hersteller zudem zu Schadenersatzforderungen.
  • Mit der Nutzung bzw. dem Erwerb einer Lizenz hat der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen der Hersteller anerkannt. Er ist verantwortlich dafür, dass auch alle Nutzer seiner Lizenz diese Lizenzbedingungen einhalten.
  • Der Endbenutzer kann die Software auf einer den Endbenutzerlizenzen entsprechenden Anzahl eigener Computer nutzen.
  • Der Endbenutzer erkennt an, dass die Software urheberrechtlich geschützt ist und alle Rechte an der Software beim Hersteller verbleiben.
  • Der Endbenutzer bestätigt, dass die Software unter seiner Kontrolle verbleibt und eine Weitergabe der Software in jeder Form ausdrücklich verboten ist. Zudem stellt der Endbenutzer sicher, dass keine widerrechtlichen Kopien der Software hergestellt werden.
  • Der Endbenutzer sagt zu, die Software ausschließlich für Forschung und Lehre an der Universität Duisburg-Essen zu nutzen, nicht aber für kommerzielle Zwecke.
  • Der Endbenutzer wird kein "reverse engineering" und keine Decompilation der Software unternehmen oder zulassen.
  • Der Endbenutzer sagt zu, sofort alle Kopien der Software an den Lizenznehmer zurückzugeben bzw. zu löschen und dies dem Lizenznehmer schriftlich mitzuteilen, falls er kein satzungsgemäßer Benutzer des ZIM mehr ist oder er vom Lizenznehmer informiert wird, dass die Lizenz beendet wurde.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an software.zim@uni-due.de.