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Benutzerverwaltung Unikennung


Wer erhält eine Unikennung?
Studierende der Universität Duisburg-Essen bekommen i.d.R. nach erfolgreichen und abgeschlossenen (Online-)Immatrikulation im Studierendensekretariat einen Ausdruck mit der persönlichen Unikennung und einem Passwort. Die Zugangsberechtigung ist kostenlos.

Alle anderen Hochschulmitglieder (Angestellte, Professoren, Lehrbeauftragte, stud. Hilfskräfte etc.) erhalten bei der Einstellung bzw. auf Antrag ebenfalls eine kostenlose Benutzerkennung.
Mitarbeiter/innen, die noch keine Unikennung haben, können diese über ein Onlineformular http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zim/services/benutzerverwaltung/antrag_uni_kennung.pdf beantragen. Der Antrag ist auch gültig für Bedienstete anderer Hochschulen oder von Lehrkrankenhäusern etc.

Die Unikennung muss im Selfcareportal
http://www.uni-due.de/zim/quick/selfcareportal
freigeschaltet werden!
Aktualisiert: 26.08.2024
Wie schalte ich meine Unikennung frei?
Sie müssen Ihre Unikennung über das Selfcareportal freischalten. Dieses finden Sie unter https://benutzerverwaltung.uni-duisburg-essen.de

Melden Sie sich dort mit der Unikennung und dem Passwort an, das Ihnen mitgeteilt wurde. Dieses Passwort ist nur einmal gültig. Sie schalten die Unikennung frei, indem Sie sich selber ein neues Passwort geben.

Dabei wird auch die endgültige E-Mail Adresse vergeben.
Aktualisiert: 16.04.2019
Ich habe mein Studium an der UDE abgeschlossen und wurde als Mitarbeiter/in eingestellt. Welche Unikennung ist für mich gültig?
Grundsätzlich soll jede Person eine Unikennung für die persönliche Authentifizierung haben und diese auch behalten, wenn sich der Status der Person ändert. Daher behalten Studierende, die Mitarbeiter/in werden, Ihre Unikennung aus Ihrer Studentenzeit.

Viele Berechtigungen, die mit einer Kennung verbunden sind, werden automatisch über den Personenstatus gesteuert. Daher wird die Kennung bei einem Statuswechsel Berechtigungen verlieren aber auch Berechtigungen neu erhalten.

Kennungen von Mitarbeiter/innen, die auch als Promotionsstudenten eingeschrieben sind, haben sowohl die Berechtigungen, die die Kennungen der Studenten erhalten, als auch die Berechtigungen, die die Kennungen von Mitarbeiter/innen bekommen.

Hinweise zur E-Mail Adresse finden Sie unter http://www.uni-due.de/zim/soforthilfe/faqs/knowledgebase-public.php?id=521#a_521
Aktualisiert: 07.10.2015
Wie kann ich als Frühstudierende/r eine Unikennung bekommen?
Frühstudierende, die ein Probesemester an unserer Universität absolvieren.

Die Uni-Kennungen für Frühstudierende werden in der Woche vor Vorlesungsbeginn durch das Akademische Beratungszentrum per Mail versandt.Bei Fragen oder Problemen kann man sich per Mail an fruehstudium@uni-due.de wenden.
Aktualisiert: 26.08.2024
Ich habe mich an der UDE neu eingeschrieben, war aber schon einmal an der UDE eingeschrieben. Welche Unikennung und welches Passwort muss ich nutzen?
Sie haben vom ZIM eine E-Mail mit folgendem Inhalt bekommen:

"in den Systemen des Zentrums für Informations- und Mediendienste (ZIM) gelten Sie wieder als eingeschriebener Student. Eine vorher verschickte Mail, in der eine Deaktivierung Ihrer Uni-Kennung ******* angekündigt wurde, können Sie als gegenstandslos ansehen. Die Aktion ist gestoppt.
Wenn Sie Fragen zu diesem Vorgang haben, wenden Sie sich bitte an hotline@uni-due.de
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail, die dadurch ausgelöst wurde, dass entweder
* Ihr Status vom Studentensekretariat wieder auf "immatrikuliert" gesetzt wurde.
oder
* ein Fehler behoben wurde, der die Mail bzgl. der Deaktivierung ausgelöst hat."

Sie können sich deshalb nun wieder mit Ihrer alten Unikennung und dem dazugehörigen Passwort anmelden.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, haben Sie die unter http://www.uni-due.de/zim/soforthilfe/faqs/?id=312#a_312 beschriebenen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 07.10.2015
Wie lange ist die Unikennung gültig?
Die Universität Duisburg-Essen stellt allen aktiven Mitgliedern der Universität eine Unikennung mit Passwort zur Verfügung.

Nach Ablauf der Gültigkeit der Unikennung werden die vergebenen Berechtigungen und Ressourcen wieder entfernt.

Wenn Sie dies wünschen, sind Sie jedoch auch nach dem Ausscheiden aus der Hochschule weiterhin über Ihre bekannte E-Mail-Adresse erreichbar. Hierzu können Sie sich im Portal der Benutzerverwaltung eine Weiterleitung zu einer beliebigen, externen E-Mail-Adresse einrichten. Zum Einloggen in das Portal verwenden Sie weiterhin Ihre Unikennung. Ein Postfach in der UDE ist mit der E-Mail-Adresse jedoch nicht mehr verbunden. Natürlich kann Ihre E-Mail-Adresse auf Ihren Wunsch jederzeit gelöscht werden.

Gültigkeit der Unikennung:
- Studierende: bis zur Exmatrikulation
- Mitarbeiter/in der Universität: bis zum Dienstende
- studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, freie Mitarbeiter/innen, Lehrbeauftragte, Stipendiaten, Praktikanten: 1 Jahr
- Hochschulgruppen, Vereine und Vereinigungen: 1 Jahr
- emeritierte Professoren/innen: 5 Jahre
- Studierende anderer Universitäten und Fachhochschulen: 1 Semester
- Mitarbeiter/innen an anderen Universitäten und Fachhochschulen: 1 Jahr
- Mitarbeiter/innen von Lehrkrankenhäusern des Universitäts-Klinikums Essen: 1 Jahr
Aktualisiert: 02.08.2024
Welche Regeln sollte ich bei der Wahl meines Passwortes beachten?
Das neue Passwort muss mind. 12 Zeichen und darf max. 48 Zeichen lang sein und muss mind.

o 1 Kleinbuchstaben ( a - z )
o 1 Großbuchstaben ( A - Z )
o 1 Zahl ( 0 - 9 )
o 1 Sonderzeichen (!@$%^&*()<>,.?/[]{}-=_+)

enthalten.



Aktualisiert: 16.11.2023
Wie kann ich mein Passwort ändern?
Sie können Ihr Passwort über das Selfcare-Portal der Benutzerverwaltung (Menüpunkt: Security > Passwort aktualisieren) ändern. Dieser Befehl fragt zunächst nach dem alten Passwort, dann zweimal (zur Sicherheit) nach dem neuen Passwort.

Das Selfcare-Portal finden Sie unter:
https://selfcare.uni-due.de/
Aktualisiert: 07.08.2024
Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Sie haben die Möglichkeit das Passwort vor Ort am Campus Duisburg oder Essen zu ändern.
Dazu können können Sie zu einem unserer e-Points kommen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten erhalten Sie unter:
https://www.uni-due.de/zim/hilfecenter/e-point.php

Nur für Mitarbeitende der UDE:
Bitte schicken Sie eine E-Mail an benutzerverwaltung@uni-due.de (wir benötigen Name, Vorname, Geburtsdatum, Unikennung, Dienstanschrift).
Anschließend wird Ihnen ein Token an Ihre Dienstanschrift zugestellt, mit dem Sie ein neues Passwort setzen können.
Aktualisiert: 29.08.2024
Mein Name hat sich geändert.
Wir erhalten die Daten aus dem Studierendensekretariat.
Bitte lassen Sie zunächst dort den Fehler beheben, anschließend mailen Sie uns bitte erneut, damit wir den Fehler in der Datenbank des Zentrums für Informations- und Mediendienste korrigieren können.

Hinweis: Wenn der Fehler im Studierendensekretariat behoben wurde, kann u. U. erst am nächsten Tag die Änderung in der Datenbank des ZIM erfolgen.
Aktualisiert: 07.10.2015
Meine Adresse bzw. Telefonnummer hat sich geändert.
Wenn Sie Studierender der Uni sind, ändern Sie Anschrift und Telefonnummer selber im Portal https://campus.uni-due.de/cm.

Wenn Sie Mitarbeitender der Uni sind, ändern Sie Ihre Daten selber im Portal https://campus.uni-due.de/lsf
Aktualisiert: 07.10.2015
Die Daten, die zu meiner Unikennung gespeichert wurden, sind falsch. (Geburtstag)
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Studierendensekretariat, da dort die Daten gepflegt werden.
Aktualisiert: 07.10.2015
Ich gehöre einer anderen Fakultät an.
Bitte schicken Sie eine E-Mail an benutzerverwaltung@uni-due.de
Aktualisiert: 06.10.2017
Ich habe mich neu an der Uni eingeschrieben aber noch keine Unikennung und keinen Studierendenausweis bekommen.
Bitte kommen Sie zu einem der e-Points http://www.uni-due.de/zim/soforthilfe/e-point/.

Wenn Sie sich ausweisen können, wird Ihnen dort Ihre Unikennung / Passwort ausgehändigt.
Aktualisiert: 07.10.2015
Ich habe eine E-Mail bekommen, dass meine Immatrikulation abgeschlossen ist.
Jedoch befand sich in der E-Mail keine Unikennung.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren bisherigen Zugangsdaten aus der Bewerbungsphase unter https://campus.uni-due.de/cm an.

Sie finden im Menü:
„Mein Studium“ -> „Studienservice“ -> Reiter „Bescheinigungen und Anträge“
den Bescheid „Kennung (HRZ Bescheid) [PDF]“.
Der Hinweis auf die „24 Stunden“ bezieht sich auf den Tag der Immatrikulation, der bei Ihnen ggf. schon länger zurück liegt.

Nutzen Sie die Initialkennung + Passwort um sich unter:
https://benutzerverwaltung.uni-due.de/portal/portal.html
anzumelden. Hier können Sie dann Ihr eigenes neues Passwort vergeben und weitere Funktion (z.B. die UDE-E-Mailadresse) freischalten. Für zukünftige Zugriffe auf das System HISinOne und LSF nutzen Sie dann diese neue sog. ZIM-Kennung.
Bitte benutzten Sie nicht die Funktion „Initialpasswort ändern“ in HISinOne!
Aktualisiert: 30.11.-0001
kein Login mit der Funktionskennung im Selfcare Portal
Funktionskennungen können sich nicht im Selfcare anmelden. Es kommt die Meldung, dass das Konto gesperrt ist.
Eine (separate) Anmeldung mit der Funktionskennung ist nicht mehr möglich.

Sie können die Ihnen zugeordneten Funktionskennungen direkt über Ihre Uni-/Hauptkennung im Selfcare Portal (Account > Meine Funktionskennungen) verwalten.
Aktualisiert: 10.11.2023